Jugendschutzkonzept des TuS Collegia Jübek e.V.

1. Präambel und Zielsetzung

Der TuS Collegia Jübek e.V. steht für Gemeinschaft, Fairness und respektvolles Miteinander. Wir übernehmen Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen, die uns anvertraut sind. Unser Ziel ist es, ihnen ein sicheres und förderndes Umfeld zu bieten, in dem sie Freude am Fußball erleben und sich persönlich, sozial und sportlich weiterentwickeln können – frei von Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung.

Dieses Konzept regelt die Prävention, Sensibilisierung und den Umgang mit Verdachtsfällen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes. Es ist verbindlich für alle Vereinsmitglieder und Verantwortlichen.

2. Geltungsbereich

Das Konzept gilt für:

  • alle Mitglieder des TuS Collegia Jübek,
  • Trainerinnen, Betreuerinnen und Funktionär*innen,
  • ehrenamtlich Tätige,
  • sowie für alle Vereinsaktivitäten (Training, Spielbetrieb, Fahrten, Veranstaltungen).

3. Leitbild und Werte

Wir handeln nach folgenden Grundsätzen:

  • Respekt: Wir achten Würde, Grenzen und Meinungen jedes Einzelnen.
  • Fairness: Wir gehen offen und ehrlich miteinander um.
  • Gewaltfreiheit: Körperliche und seelische Gewalt haben bei uns keinen Platz.
  • Schutz und Vertrauen: Kinder und Jugendliche sollen sich bei uns sicher fühlen.
  • Beteiligung: Junge Menschen sollen mitreden und mitgestalten können.

4. Prävention und Verhaltensregeln

A. Erweitertes Führungszeugnis

  • Alle Trainerinnen, Betreuerinnen und Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen müssen ein erweitertes Führungszeugnis (§72a SGB VIII) vorlegen.
  • Dieses wird durch die Jugendleitung eingesehen und alle fünf Jahre erneuert.

B. Verhaltenskodex

Alle Mitarbeitenden im Kinder- und Jugendbereich unterschreiben den Ehrenkodex des TuS Collegia Jübek. Darin verpflichten sie sich:

  • die Würde und Privatsphäre der Kinder zu achten,
  • keine Form von Gewalt auszuüben,
  • Nähe und Distanz verantwortungsbewusst zu gestalten,
  • niemals ihre Rolle auszunutzen,
  • sich gegen Diskriminierung, Rassismus und Mobbing zu stellen,
  • bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung umgehend zu handeln.

C. Training und Fahrten

  • Körperkontakt erfolgt ausschließlich in sportlich begründetem Rahmen.
  • Bei Freizeiten und Turnieren gelten klare Aufsichts- und Übernachtungsregeln:

o Mädchen und Jungen schlafen getrennt.

o Betreuer*innen übernachten immer in separaten Räumen.

o Aufsichtspflichten sind schriftlich geregelt.

  • Gespräche über persönliche Themen finden nur in einer angemessenen Umgebung und mit Wahrung der Privatsphäre statt.

5. Ansprechpartner und Meldewege

Der Vorstand benennt einen **Jugendschutzbeauftragten**, die/der als Vertrauensperson fungiert – erreichbar für Kinder, Eltern, Trainer*innen und Vereinsoffizielle.

Im Verdachtsfall:

1. Sofortiges vertrauliches Gespräch mit der Jugendschutzbeauftragten.

2. Schriftliche Dokumentation des Vorfalls.

3. Enge Abstimmung mit dem Vereinsvorstand.

4. Kontaktaufnahme mit externen Fachstellen (z. B. Jugendamt Schleswig-Flensburg, Kinderschutzbund, Polizei).

5. Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person werden priorisiert.

6. Schulung und Sensibilisierung

Der Verein sorgt für kontinuierliche Ausbildung und Schulung seiner Trainerinnen und Betreuerinnen. Inhalte sind u. a.:

  • Grundlagen des Kinder- und Jugendschutzes,
  • Erkennen von Anzeichen für Kindeswohlgefährdung,
  • Handlungsabläufe bei Verdachtsfällen,
  • Grenzen und Regeln im Umgang mit Nähe und Distanz,
  • Verhalten in digitalen Kommunikationsräumen.

Die Schulungen erfolgen in Kooperation mit dem Landessportverband Schleswig-Holstein, dem Kreisjugendring Schleswig-Flensburg und der Deutschen Sportjugend (dsj).

7. Digitale Kommunikation und soziale Medien

  • Vereinsinterne Kommunikation erfolgt öffentlich und transparent über Gruppenkanäle.
  • Private Einzelkommunikation (z. B. WhatsApp, Instagram) wird vermieden oder dokumentiert.
  • Bilder und Videos Minderjähriger dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht werden.
  • Ein respektvoller und angemessener Umgangston ist Pflicht.

8. Zusammenarbeit mit Fachstellen

Der TuS Collegia Jübek arbeitet eng mit folgenden externen Partnern zusammen:

  • Jugendamt Schleswig-Flensburg,
  • Kreisjugendring Schleswig-Flensburg,
  • Landessportverband Schleswig-Holstein,
  • Deutscher Kinderschutzbund.

Diese Stellen unterstützen bei Prävention, Beratung, Schulung und Krisenintervention.

9. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche werden aktiv einbezogen:

  • bei der Entwicklung von Mannschafts- und Verhaltensregeln,
  • durch Feedbackrunden und Spielervertretungen,
  • durch Beteiligung an Entscheidungen über Freizeitaktivitäten.

So fördern wir Selbstbewusstsein und Verantwortungsgefühl.

10. Überprüfung und Weiterentwicklung

Das Jugendschutzkonzept wird alle drei Jahre durch Vorstand und Jugendabteilung überprüft und ggf. angepasst.

Verabschiedet durch: Vorstand & Jugendleitung – TuS Collegia Jübek e.V.
Letzte Aktualisierung: April 2026
Nächste Überprüfung: April 2029

Anhang

1. Ehrenkodex für Trainerinnen und Betreuerinnen

2. Vorstandsbeschluss zum Kinderschutz (§72a SGB VIII)

3. Leitfaden für Verdachts- und Krisenfälle

4. Musterformular: Erklärung zur Einsicht des Führungszeugnisses

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